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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fa. Prematech e.K. Werkzeugmaschinenvertrieb

1. Allgemeines
1.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für unsere sämtlichen Angebote, Lieferungen und Leistungen.
1.2. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
1.3.Den entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Kunden wir hiermit ausdrücklich widersprochen. Derartige Bedingungen gelten auch dann nicht, wenn wir diesen nicht in jedem Einzelfall nochmals widersprechen. Mit Erteilung des Auftrags bzw. mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit der Entgegennahme unserer Lieferung gelten unsere Bedingungen als anerkannt.
1.4. Sollten einzelne, hier aufgeführte Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Der unwirksame Teil ist durch diejenige Regelung zu ersetzen, die dem ursprünglich wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

2. Auftrag
2.1 Unsere Angebote sind so lange unverbindlich, bis ein aufgrund des Angebotes erteilter Auftrag (Bestellung) von uns schriftlich bestätigt wird. Jeder Auftrag (Bestellung) bedarf zu seiner rechtsverbindlichen Annahme unserer schriftlichen Bestätigung. Bei Lieferungen ohne schriftliche Bestätigung gilt unsere Rechnung zugleich als Auftragsbestätigung.
2.2 Bei den in unseren Angeboten, Zeichnungen und Abbildungen angegebenen technischen Daten handelt es sich um Näherungswerte.

3. Lieferung
3.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Angaben über Liefertermine und Lieferfristen in den Angeboten als vorläufige und noch nicht verbindliche Schätzungen zu verstehen.
3.2 Die Lieferzeit beginnt am Tage des Auftragseinganges, frühestens nach Klärung aller Einzelheiten und Zusendung alle zur Durchführung des Vertrages benötigten Daten, Unterlagen und sonstigen Vorgaben mit. Gehen solche Unterlagen und Daten nicht rechtzeitig ein, kann sich der Besteller nicht auf Einhaltung von Lieferterminen oder Lieferfristen berufen.
3.3 Voraussetzungen unserer eigenen Lieferpflichten sind die rechtzeitige und ordnungsgemäße Selbstbelieferung mit den notwendigen Waren und Materialien. Die Lieferzeiten und Lieferfristen verlängern sich entsprechend bei einer dauernden Behinderung, insbesondere höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Ein- und Ausfuhrverbote, Transportbehinderung, behördliche Eingriffe oder dergleichen.
3.4 Ein Anspruch des Bestellers auf Entschädigung bei Lieferüberschreitung besteht grundsätzlich nicht.
3.5 Kann eine Ware aufgrund nicht geleisteter Eigenbelieferung nicht erfolgen, so hat der Kunde keinerlei Regressansprüche, insbesondere nicht jene gem. § 478 BGB.
Die Gefahr geht in allen Fällen mit der Absendung der Ware auf den Käufer über.

4. Versand
4.1 Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Für Beschädigungen und Verluste während des Transports übernehmen wir keine Haftung. Auf Wunsch kann durch uns eine Transportversicherung abgeschlossen werden. Die Kosten hierfür trägt der Käufer. Wir liefern Bestellungen möglichst in einer Sendung aus, übernehmen aber keine Verpflichtung dazu.

5. Preise
51. Unsere Preise verstehen sich ab Lieferwerk zuzüglich Verpackung, Transportversicherung und gesetzlicher Mehrwertsteuer.

6. Zahlung
6.1 Im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden hat dieser vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Verzögerungsschadens Zinsen in Höhe 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 Abs.2 BGB auf die offene Forderung zu entrichten.
6.2 Die Lieferung erfolgt unter Voraussetzung der Voraussetzung der Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit des Kunden. Kommt dieser mit der Bezahlung in Verzug, oder wird uns die Kreditwürdigkeit des Bestellers zweifelhaft, so sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, gelieferte Ware zurückzuverlangen und sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen geltend zu machen.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das uneingeschränkte Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren bis zur Bezahlung unserer gesamten gegenwärtigen und künftigen Forderungen gegen den Käufer vor.
7.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, so lange das Eigentum noch nicht auf Ihn übergegangen ist. Eventuell anfallende Wartungs- oder Inspektionsarbeiten sind auf eigene Kosten durch geeignetes Fachpersonal rechtzeitig auszuführen. Der Zugang zur Vorbehaltsware muss uns jederzeit möglich sein.
7.3 Wird die Ware weiterverkauft oder verarbeitet, bevor sie an uns völlig bezahlt ist, dann tritt an Stelle unseres Eigentumsrechtes die Forderung an den neuen Käufer, bis zur Höhe unserer Forderung. Unser Abnehmer ist verpflichtet, auf Verlangen die Forderung an den Käufer schriftlich an uns abzutreten und uns den Einzug zu ermöglichen.

8. Mängelrügen
8.1 Beanstandungen der Rechnung, Stückzahl und der Beschaffenheit der Ware müssen uns innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Spätere Beanstandungen werden von uns nicht anerkannt. Ersatzleistungen für nachgewiesene, von uns zu vertretene Mängel erfolgen nach unserer Wahl, durch Neulieferung oder Gutschrift. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

9. Rücksendungen
9.1 Rücksendungen bedürfen für jeden einzelnen Fall unserer vorherigen Zustimmung. Auf Bestellung angefertigte Waren können in keinem Fall zurückgenommen werden.
9.2 Der Kunde ist verpflichtet, die mangelhaften Produkte nach unserer Wahl frachtfrei und innerhalb 2 Wochen an uns zurückzuschicken, oder zur Besichtigung und Mangelprüfung am Ort seiner Niederlassung bereit zu halten. Eine vollständig ausgefüllte Defektbeschreibung muss
dem zurückgelieferten, defekten Teile beigefügt sein.

9.3 Eine Kostenpauschale für Prüfung und Wiedereinlagerung sind von Käufer zu tragen. Und werden bei einer Gutschrift in Abzug gebracht.

10. Stornierung
Bei Stornierung seitens des Auftraggebers ist dieser verpflichtet, an uns eine pauschale Entschädigung in Höhe von 20% des Nettoauftragwertes zu zahlen, es sei denn, der Auftraggeber
weist nach, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Wir bleiben berechtigt, einen
etwaig höheren Schaden geltend zu machen.

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11. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort für die beiderseitigen aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen ist Fürth. Alleiniger Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist Memmingen. Wir sind jedoch auch berechtigt am Sitz des Kunden zu klagen.

Stand: Febraur 2024
PREMATECH e.K.
Roland Hüller
Kohlbuck 3
90587 Obermichelbach

Tel. 0911 - 76 10 900
Fax 0911 - 76 10 901
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www.prematech.de
Registergericht Fürth, HRA8624
USt.ID.Nr: DE250823685